Unter Klimapolitik versteht man politische Maßnahmen zum Klimaschutz auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene. Ziel der Klimapolitik ist es, die Geschwindigkeit und die Auswirkungen der Globalen Erwärmung zu reduzieren bzw. zu stoppen. Hauptsächliches Mittel dazu ist die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen, da diese für die Erwärmung des Erdklimas (Treibhauseffekt) verantwortlich gemacht werden. Ein weiteres starkes Mittel ist die Wiederherstellung von (Regen)wäldern als Kohlenstoffsenken, um die Natur wieder ins normale CO2-Gleichgewicht zu bringen, da Pflanzen bei ihrem Wachstum CO2 in Sauerstoff umsetzen.
Die Klimapolitik ist Teil der Umweltpolitik, weist aber die Besonderheit auf, dass sie nur bei einem weltweiten Ansatz Erfolg haben kann. Ihr Erfolg hängt deshalb noch mehr als in anderen Bereichen der Umweltpolitik von der Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit ab. Das Scheitern der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen gilt als erheblicher Rückschlag auf dem Weg zu einer international koordinierten Klimapolitik.
Die Geschichte
1969 begann US-Präsident Richard Nixon erste Initiativen zur Koordination umweltpolitischer Maßnahmen auf internationaler Ebene. Angedacht war dabei, dies im Rahmen eines dritten zivilen Standbeins der NATO durchzuführen.[1] Das Verteidigungsbündnis brachte neben fachlicher Kapazitäten im Bereich Wetterkunde und Atmosphärenphysik bereits Erfahrung im Bereich der internationalen Forschungskoordination mit und sollte den direkten Zugang auf Regierungsebene garantieren. Nixons Beauftragter Daniel Patrick Moynihan brachte 1969 neben Saurem Regen mit dem (damalige Übersetzung) Gewächshauseffekt zum ersten Mal anthropogene Klimaeinflüsse auf die internationale politische Agenda. Die Initiative wurde von Kanzler Kiesinger zunächst interessiert aufgenommen und intensive Vorarbeiten auf Verwaltungsebene begonnen, aber kurz darauf von der Bundesregierung abschlägig beschieden und damit insgesamt auf Eis gelegt; auch Frankreich, welches kurz vorher die militärische Integration in der NATO verlassen hatte, stand einer Behandlung ziviler Themen im Bündnis eher skeptisch gegenüber. [1]
Im weiteren geschah die Behandlung der globalen Umweltprobleme im zivilen Bereich. Entsprechende Institutionen mussten aber erst aufgebaut werden. Erste deutsche regierungsamtliche Überlegungen zu Klimaveränderungen sahen Maßnahmen und Forschungsprojekte dazu nur im internationalen Rahmen möglich. [1]
Bereits die Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen 1972 in Stockholm behandelte den Treibhauseffekt. Kai Hünemörder[1] zufolge vertrat die durch Erhard Eppler geleitete Delegation der Bundesregierung damals auf internationalem Parkett umweltpolitisch deutlich fortschrittlichere Positionen, als im heimischen Rahmen. Weitere Meilensteine waren die durch Olof Palme und Willy Brandt 1978 institutionell verankerte Nord-Süd-Kommission [2]der 1987 erschienene Brundtland-Bericht und besonders die 1992 in Rio de Janeiro tagende Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, auf der die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) beschlossen wurde.
Europäische Maßnahmen
Zahlreiche in den letzten Jahren erfolgte Einzelmaßnahmen und Rechtsänderungen dienen – oft neben anderen Zielen – dem Klimaschutz. Ein erheblicher Teil dieser Rechtsänderungen zielt darauf ab, durch effizientere Energienutzung den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen zu senken. Die Regulierung des Ausstoßes anderer Treibhausgase steht erst am Anfang. Regelungen, die die klimarelevanten Emissionen der Industrie und des Verkehrs einschränken sollen, stoßen auf starke Widerstände von Teilen der Industrie und auch innerhalb von Politik und Gesellschaft.
Die im Januar 2008 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Intensivierung des EU-Emissionshandels sehen vor, dass von 2013 an ein gemeinsames CO2-Budget für alle Mitgliedstaaten gilt. Während die Energiewirtschaft die CO2-Zertifikate von da an bereits zu 100 Prozent soll ersteigern müssen, werden Raffinerien, Chemieindustrie und Fluglinien noch bis 2020 teilweise kostenlos Zertifikate zugeteilt bekommen (85 Prozent im Falle der Luftfahrt, für die anderen Industriebranchen ist der Anteil bisher noch nicht bestimmt).
Au?erdem ist vorgesehen, dass es für die nicht im Emissionshandel einbezogenen Emissionen (Heizungen und Klima-Anlagen, Verkehr, kleine Industrieanlagen, die Dienstleistungsbranche sowie die Landwirtschaft) für jedes Land festgelegte Emissionskontingente gibt, die insgesamt zu einer Verminderung um 10 Prozent (im Vergleich zum Jahr 2005) in diesem Bereich führen sollen.[7].
Der Gesamtausstoß an Treibhausgasen in der EU soll bis 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden, je nach Beteiligungsbereitschaft weiterer Industriestaaten an der weltweiten Emissionsreduktion auch um bis zu 30 Prozent. Ebenfalls bis 2020 soll der Beitrag der erneuerbaren Energiequellen zur europäischen Energieversorgung auf einen Anteil von 20 Prozent ausgebaut werden. Des Weiteren enthält das Klimaschutzpaket einen Richtlinienentwurf, der die geologische Speicherung von Kohlendioxid regeln soll.[8]
In Kraft treten kann der Kommissionsplan allerdings nur mit Zustimmung (und nach Änderungen) durch das EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union, die eine Einigung über die von den einzelnen Mitgliedstaaten zu erbringenden Leistungen voraussetzt.[9] Gleichwohl wird eine Einigung auf das Gesetzespaket noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 angestrebt.[10]
Auf Initiative der Europäischen Kommission wurde auch der Konvent der Bürgermeister/innen gegründet. Die in dem Konvent zusammengeschloßenen Kommunen haben sich das Ziel gesetzt die CO2-Emissionen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich um 20% zu senken.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Klimaschutzpolitik
Tags: Bundesregierung, Emissionshandel, Forschungskoordination, Intensivierung, Klimarahmenkonvention, richard nixon, Umweltproblem, UN-Klimakonferenz